Häufige Fragen für Arbeitnehmer:innen
Du bist Arbeitnehmer:in und möchtest gerne ein Dienstrad fahren? Hier findest du Antworten auf die wichtigsten Fragen rund ums Dienstrad-Leasing mit JobRad®.
Häufige Fragen werden gefiltert während der Eingabe.

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Das JobRad®-Portal
Was ist das JobRad®-Portal?
Im JobRad®-Portal kannst du den Status deiner Anträge verfolgen, alle Daten zu laufenden Verträgen (z. B. deine Service-ID) einsehen und deine Daten aktualisieren (z. B. wenn sich deine E‑Mail-Adresse ändert). Sollte dein Fahrrad beschädigt oder gestohlen werden, kannst du den Schaden ebenfalls über das Portal melden.
Welche Hard-/Software-Voraussetzungen hat das JobRad®-Portal?
Unser Portal ist browserbasiert – du brauchst also kein bestimmtes Betriebssystem und keine zusätzliche Software. Es genügt ein handelsüblicher PC oder ein Laptop. Als Browser empfehlen wir Chrome oder Firefox.
Grundsätzlich ist unser Portal auch auf Tablets und Smartphones ausgelegt. Solltest du dennoch Schwierigkeiten bei der Bedienung haben, raten wir, auf ein anderes Gerät oder auf einen der empfohlenen Browser zu wechseln.
Wo finde ich den Login oder Zugang, um mich für das JobRad®-Portal meiner Firma zu registrieren?
Die Adresse zum JobRad®-Portal deines Unternehmens teilt dir deine Personalabteilung bzw. ein:e JobRad®-Bevollmächtigte:r in deinem Unternehmen mit – oder du findest den Link im Intranet deines Unternehmens.
Du hast dich schon im JobRad®-Portal deines Unternehmens registriert? Dann kannst du dich hier einloggen.
Ich wurde gebeten, mich bei LOFINO zu registrieren. Warum?
Das liegt daran, dass ihr einen neuen Prozess nutzt. LOFINO gehört nämlich zur JobRad Gruppe.
Und so funktioniert’s für dich:
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Du bekommst von LOFINO eine Mail.
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Öffne die Mail auf deinem Smartphone und folge den dort aufgeführten Schritten.
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Such dir dein Wunschrad im Fachhandel aus und beantrage es direkt in der App.
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Fertig!
Falls der Link nicht funktioniert, wende dich einfach an deine Bevollmächtigten. Bei Fragen rund um die App melde dich gern bei service@lofino.de und bei allen weiteren Fragen bei unserem Support.
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Das Portal
Deals
Diensträder und Zubehör
Fahrrad, Pedelec, S-Pedelec, E-Bike – was ist der Unterschied?
Was all diese Radtypen voneinander unterscheidet, erfährst du in unserem Artikel über E-Bikes und andere Fahrradtypen.
Was gibt es bei S-Pedelecs (E-Bikes) zu beachten?
Kommen auch ermäßigte Räder bei JobRad® in Frage?
Ja. Allerdings gilt der Rabatt bei JobRad® per Gehaltsumwandlung nicht für die Berechnung des geldwerten Vorteils – also die Steuerlast für das Dienstrad mit JobRad®. Ein Rabatt im Fachhandel kann sich also auf die Höhe deiner Umwandlungsrate auswirken, nicht aber auf die Versteuerung deines Dienstfahrrads.
Kommen auch gebrauchte Räder bei JobRad® in Frage?
Nein. Unabhängig vom Radtyp sind gebrauchte Räder als Leasingobjekte ausgeschlossen.
Kann ich mit JobRad® auch mehr als ein Dienstrad gleichzeitig beziehen?
Das entscheidet dein:e Arbeitgeber:in. Die meisten Arbeitnehmer:innen können sich über JobRad® mehr als ein Bike gleichzeitig holen.
Kann man bei JobRad® sein Fahrrad auch individuell zusammenstellen?
Natürlich. Dein:e JobRad®-Fachhändler:in stellt dir gerne dein Wunschrad zusammen.
Das musst du beachten:
- Der:die Händler:in muss ein einheitliches Angebot über das gesamte Fahrrad erstellen und auch eine unverbindliche Preisempfehlung auf Basis der Einzelpreise ausweisen. Nur so können wir das Dienstrad korrekt abrechnen.
- Bestellungen von individuell zusammengestellten Fahrrädern können nicht storniert werden, da Händler:innen diese nicht einfach anderweitig verkaufen können.
Was ist leasingfähiges Zubehör?
Zubehör wie ein Schloss oder Beleuchtung kannst du mit dem Fahrrad mitleasen und deine Ersparnis vergrößern. Eine ausführliche Liste findest du im JobRad®-Portal deines Unternehmens oder in dieser Aufstellung mit leasingfähigem Zubehör.
Wichtig:
- Das leasingfähige Zubehör muss im Angebot des:der JobRad®-Fachhändler:in aufgeführt sein. Sollte das nicht der Fall sein, musst du den:die Händler:in bitten, das Angebot zu ergänzen.
- Nachträglich kann Zubehör leider nicht in einen JobRad®-Vertrag aufgenommen werden!
Wer ist in Sachen Pflege und Wartung verantwortlich?
Jede:r ist selbst für die Wartung und Pflege seines:ihres Dienstrads verantwortlich. Mit unseren Services geht das bequem und einfach.
Wer darf mit meinm Dienstrad von JobRad® fahren?
Ein über JobRad® geleastes Dienstrad darf von dir und in aller Regel auch von deinen Haushaltsangehörigen genutzt werden – es sei denn, dein Unternehmen schließt das aus. Für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten aus dem Überlassungsvertrag haftest jedoch du.
Dienstwagen und Dienstrad: Geht beides gleichzeitig?
Ja. Dadurch kann sogar ein zusätzlicher finanzieller Vorteil entstehen: Für ein Dienstrad muss der Arbeitsweg steuerlich nicht berücksichtigt werden, für einen Dienstwagen hingegen schon. Wer häufiger mit dem Dienstrad zur Arbeit fährt, kann dadurch die steuerliche Belastung für den Dienstwagen reduzieren. Wie hoch der Vorteil im Einzelfall ausfällt, kann eine Steuerberatung beurteilen.
Kann ich mein Dienstrad mit JobRad® nach Ablauf der regulären Vertragslaufzeit kaufen?
Wir (die JobRad GmbH) beabsichtigen, dir nach Ablauf der regulären Leasingvertragslaufzeit ein Kaufangebot für dein Dienstrad zu unterbreiten. Ein solches Kaufangebot dürfen wir für den Einzelfall leider nicht vertraglich zusichern, da dies die rechtlichen Bedingungen der sogenannten Leasingerlasse verletzen würde.
Muss ich die Verpackung meines Fahrrads aufbewahren?
Nein. Solltest du dein Dienstrad nach Ende der Leasinglaufzeit nicht übernehmen wollen, kümmern wir uns um die Abholung des Rads. Die Transportfirma stellt dir dann eine Verpackung zur Verfügung. Diese wird in der Regel vor der Abholung zugesendet – ansonsten wird das Rad unverpackt abgeholt.
Einzelleasingvertrag
Ende des Leasings
Folgeleasing Aktion Rückgaben
Folgeleasing-Aktion
Fragen zu den Stellen
Grundlagen des Dienstrad-Leasings
Job-Wechsel
JobRad für Selbstständige
JobRad in deinem Online-Shop
JobRad Preis-Widget
JobRad-Grundlagen
JobRad-Inspektion und JobRad-FullService
JobRad-Services
JobRad-Vollkaskoversicherung
klimarechner
Konditionen
Kontaktmittler
Kosten und Steuerliches
Leasing-Übernahme
Leasingfähiges Zubehör
Öffentliche:r-Arbeitgeber:in
Partnerprogramm ServicePro24
Pendlerrechner
Rahmenbedingungen
Rahmenbedingungen bei JobRad®
Registrierung
Reguläres Leasingende
Rund um den JobRad-Vertrag
Rund ums JobRad
Schaden, Diebstahl und Co.
Ist mein Fahrrad versichert?
Ja! Jedes Dienstrad mit JobRad® ist durch die JobRad®-Vollkaskoversicherung inkl. Mobilitätsgarantie geschützt.
Was mache ich bei einer Panne?
Die JobRad®-Mobilitätsgarantie ist bei jedem Dienstrad mit JobRad® inklusive und schützt dich unterwegs, unter anderem mit mobiler Pannenhilfe und einer 24‑Stunden-Notrufnummer. Die Nummer sowie weitere Informationen findest du auf unserer Seite zur Versicherung.
Habe ich auf mein Dienstrad Garantie?
Zusätzlich zu der gesetzlichen Mängelhaftung geben viele Hersteller:innen freiwillige Garantien auf ihre Produkte. Welche konkreten Ansprüche bestehen, hängt vom Einzelfall ab. Diese teilt dir gern dein:e JobRad®-Fachhandelspartner:in mit.
Ich habe einen Gewährleistungsfall. Was tue ich jetzt?
Deine Ansprechperson in allen Fragen zur Gewährleistung (Sachmängelhaftung) istder Fachhandel, in dem du dein Rad geholt hast.
Grundsätzlich gilt:
- Für dein Dienstrad mit JobRad®-Firmenrad gelten selbstverständlich die Rechte im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung. Sie gilt zwei Jahre ab Übernahme des Fahrrads.
- Nach Ablauf dieser Frist greift unsere JobRad®-Vollkaskoversicherung für eine Vielzahl von Schadensereignissen, die aufgrund von Material-, Produktions- und Konstruktionsfehlern entstehen können.
Du möchtest wissen, welche Schäden versichert sind und welche nicht? Diese und weitere Informationen findest du im Merkblatt zur JobRad®-Vollkaskoversicherung auf der Startseite im JobRad®-Portal deines Unternehmens.
Ich habe einen Versicherungsfall bei meinem Dienstrad. Was tue ich?
Der einfachste Weg zur Schadensmeldung führt über eine:n JobRad®-Fachhandelspartner:in. Bring dein Rad hierzu zu einem unser zahlreichen Fachhandelsgeschäfte in deiner Nähe. Dieses nimmt den Schaden ordnungsgemäß auf und meldet ihn unserer Partnerin, der assona GmbH. Die Schadensregulierung erfolgt im Anschluss direkt zwischen der assona GmbH und dem:der JobRad®-Fachhandelspartner:in. Du musst nichts weiter tun und wirst bequem per E‑Mail von der assona GmbH über den Ausgang informiert.
Du möchtest den Schaden dennoch lieber selbst melden? Hierzu stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
- über das JobRad®-Portal
- per E‑Mail an kundenservice@assona.com
- telefonisch unter 030 208666-24 bei assona Schadenmeldung (montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr sowie samstags von 8 bis 16 Uhr)
Zur Meldung des Schadens benötigst du die Antragsnummer (KAU-Nummer) deines Dienstrads. Diese findest du im JobRad®-Portal deines Unternehmens unter „Anträge und Angebote“.
Mein Dienstrad wurde gestohlen/irreparabel beschädigt – wie geht’s weiter?
Dein Dienstrad wurde geklaut? Wie ärgerlich! Folgendes ist jetzt wichtig:
Melde den Diebstahl bzw. Schaden unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle unter Angabe der Rahmennummer und dokumentiere den Schaden mit aussagekräftigen Fotos.Anschließend meldest du den Schaden direkt bei der assona GmbH:
- über das JobRad®-Portal
- per E-Mail an kundenservice@assona.com
- telefonisch unter 030 208666-24 bei assona Schadenmeldung (montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr sowie samstags von 8 bis 16 Uhr)
Zur Meldung des Schadens benötigst du die Antragsnummer (KAU-Nummer) deines Leasing-Rades. Diese findest du im JobRad®-Portal deines Unternehmens unter „Meine JobRäder“.
Die weitere Prüfung und Bearbeitung erfolgt ausschließlich dort. Warte nun bitte ab, bis die Versicherung den Schadensfall geprüft hat. Erfolgt eine Übernahme der schadensbedingten Kosten durch die Versicherung („Regulierung“), erhältst du von dort eine entsprechende Bestätigung. Wie es dann weitergeht, hängt von deiner Entscheidung ab:
Du möchtest kein neues Dienstrad mit JobRad®?
Für dich bleibt nichts mehr zu tun. Sobald der Versicherungsfall abschließend bearbeitet wurde, endet dein Einzelleasingvertrag automatisch und die Gehaltsumwandlung wird durch deine:n Arbeitgeber:in beendet.
Du möchtest ein neues Fahrrad mit JobRad® leasen?
Sobald der Schaden bzw. Diebstahl durch die Versicherung reguliert ist, kannst du ein neues Dienstrad beantragen. Wir bitten dich, auf eine entsprechende Nachricht von uns zu warten.
Wie beantrage ich nach einem Diebstahl/Totalschaden ein neues Dienstrad mit JobRad®?
Erst, wenn der Diebstahl bzw. Schaden durch die Versicherung reguliert ist, kannst du ein neues Dienstrad beantragen. Gehe dabei bitte wie folgt vor, damit wir dir 50 % der bereits geleisteten Raten anrechnen können:
- Suche dir innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Einzelleasingvertrags ein neues Rad im JobRad®-Fachhandel. Beträgt der Wert mindestens 70 % des alten Rads, ist die oben beschriebene Anrechnung der Raten möglich.
- Sende das Fachhandelsangebot oder den Angebotscode mit dem Betreff „Folgeleasing nach Diebstahl/Totalschaden“ an bestellung@jobrad.org.
- Bitte warte ab, bis JobRad® deinen Antrag im JobRad®-Portal angelegt hat und werde bis dahin dort nicht selbst aktiv. Anderenfalls ist es aus vertragsrechtlichen Gründen nicht möglich, bisher geleistete Zahlungen anteilig anzurechnen!
- Wir legen im JobRad®-Portal deines Unternehmens einen JobRad®-Antrag für dich an und teilen dir anschließend die Auftragsnummer sowie die weitere Vorgehensweise mit.
- Alles Weitere läuft wie gewohnt: Du reichst deinen Bestellantrag ein und am Ende nimmst du dein neues Fahrrad in Empfang.
Service-Optionen
Service-Themen
Services und Leistungen
Welche Services kann ich für mein Fahrrad dazubuchen?
Das kommt darauf an, was dein:e Arbeitgeber:in mit uns vereinbart hat. Am besten schaust du dazu ins JobRad®-Portal. Hat dein Unternehmen Services dazugebucht, findest du die Info dort.
Ich kann in meinem Unternehmen keine oder nur bestimmte Services dazubuchen. Warum?
Dafür gibt es zwei Möglichkeiten:
- Dein Unternehmen bietet keine Services an: In diesem Fall steht dir keins unserer Servicepakete zur Verfügung. Die Entscheidung, ob Services angeboten werden oder nicht, trifft dein:e Arbeitgeber:in.
- Dein Unternehmen bietet nur bestimmte Services an: Einige Arbeitgeber:innen haben noch unsere ehemaligen Servicepakete im Umlauf (JobRad®-Inspektion und JobRad®-FullService), andere bieten die aktuellen Services an.
Ob und welche Services für dich zur Verfügung stehen, siehst du im JobRad®-Portal deines Unternehmens. Geh dann auf „Konditionen“ und weiter zu „Services für dein Rad“. Dort steht alles, was du brauchst.
Was ist das JobRad®-Servicepaket Basis?
Ein Überblick:
Preis & Leistung:
- ab 6,90 € pro Monat (ohne MwSt.)
- 3 Inspektionen während der Vertragslaufzeit von je mindestens 90 € inkl. MwSt.
Details dazu gibt's unter JobRad®-Services.
Wichtig: Buche diesen Service direkt bei Beauftragung deines Fahrrads. Danach geht das nicht mehr. Ob dein Unternehmen die Buchung von Services anbietet, siehst du im JobRad®-Portal. Geh dann auf „Konditionen“ und weiter zu „Services für dein Rad“. Dort steht alles, was du brauchst.
Was ist das JobRad®-Servicepaket Komfort?
Ein Überblick:
Preis & Leistung:
- ab 10,90 € pro Monat (ohne MwSt.)
- drei Inspektionen während der Vertragslaufzeit zu je mindestens 90 € inkl. MwSt.
- Reparatur und Ersatz von Verschleißteilen (Budget-Limit variiert je nach Radtyp)
Details dazu gibt's unter JobRad®-Services.
Wichtig: Buche diesen Service direkt bei Beauftragung deines Fahrrads. Danach geht das nicht mehr. Ob dein Unternehmen die Buchung von Services anbietet, siehst du im JobRad®-Portal. Geh dann auf „Konditionen“ und weiter zu „Services für dein Rad“. Dort steht alles, was du brauchst.
Was ist das JobRad®-Servicepaket Unlimited?
Ein Überblick:
Preis & Leistung:
- ab 19,90 € pro Monat (ohne MwSt.)
- drei Inspektionen während der Vertragslaufzeit zu je mindestens 90 € inkl. MwSt.
- Reparatur und Ersatz von Verschleißteilen ohne Budget-Limit
Details dazu gibt's unter JobRad®-Services.
Wichtig: Buche diesen Service direkt bei Beauftragung deines Fahrrads. Danach geht das nicht mehr. Ob dein Unternehmen die Buchung von Services anbietet, siehst du im JobRad®-Portal. Geh dann auf „Konditionen“ und weiter zu „Services für dein Rad“. Dort steht alles, was du brauchst.
Wann kann ich eine JobRad®-Inspektion durchführen lassen?
Das machst du am besten etwa 10 bis 12 Monate, nachdem du dein Fahrrad übernommen hast. Die zweite und dritte dann wieder 10 oder 12 Monate später. So hältst du dein Fahrrad immer topfit.
Wie du das genau machst, entscheidest du. So, wie es für dich am besten passt.
Wo kann ich eine Inspektion oder Reparatur für mein Dienstrad mit JobRad® machen lassen?
Das kannst du dir frei aussuchen. Unsere Fachhändler:innen und Premium-Partner:innen siehst du unter Fahrradgeschäft finden.
Sonstige
Steuerliches
Wie ist ein Dienstrad von JobRad® zu versteuern und was gilt es zu beachten?
Geldwerter Vorteil, Entfernungspauschale etc.: Alles, was du zur Versteuerung und JobRad® wissen musst, erfährst du auf unserer Seite zur Dienstrad-Versteuerung.
Vorsteuer- vs. nicht-vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen: Was ist zu beachten?
Beim Dienstrad-Leasing zählen Leasingraten für Arbeitgeber:innen immer zu den Betriebsausgaben. Sind Unternehmen zum Vorsteuerabzug berechtigt, fällt für diese keine Umsatzsteuer auf den Umwandlungsbetrag an. In dieser Konstellation ist das Dienstrad von JobRad® für die Mitarbeitenden wegen der nicht anfallenden Versteuerung der monatlichen Raten deutlich günstiger.
Bei Unternehmen, die nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind, fällt die JobRad®-Ersparnis für die Mitarbeitenden geringer aus. Gerade für diese Unternehmen ist daher JobRad® als Gehaltsextra eine attraktive Alternative.
Storno und Änderungen
Versicherung
Verträge und Laufzeiten
Wie lang ist die Leasingvertragslaufzeit bei JobRad®?
Der Einzelleasingvertrag wird für die vereinbarte Laufzeit von 36 Monaten zwischen Arbeitgeber:in (Leasingnehmer:in) und Leasinggesellschaft (Leasinggeber:in) abgeschlossen. Die Laufzeit des Einzelleasingvertrages beginnt nach Übernahme des Dienstrades mit dem darauffolgenden Monatsersten.
Was ist der Überlassungsvertrag?
Dein:e Arbeitgeber:in least das Dienstrad und stellt es dir zur Nutzung zur Verfügung. Die dafür geltenden Regeln werden in einem Überlassungsvertrag festgehalten. Darin wird unter anderem geregelt, wie die Gehaltsumwandlung funktioniert und welche Bedingungen für die Nutzung des Dienstrads gelten.
Ich verlasse mein Unternehmen vor Ablauf der 36-monatigen Vertragslaufzeit. Was passiert nun mit meinem Dienstrad?
Die Bestimmungen zum Dienstrad-Leasing sind durch offizielle Rechtsprechung festgelegt – den größten Nutzen bietet das Dienstrad-Leasing demnach, wenn der Vertrag wie vorgesehen 36 Monate läuft. Ändert sich deine persönliche oder berufliche Situation, entscheidet dein:e Arbeitgeber:in, was mit deinem Dienstrad passiert. Bitte lies den Überlassungsvertrag und vereinbare ein Gespräch mit der Ansprechperson in deinem Unternehmen.
Ich nehme das Kaufangebot für mein Dienstrad nicht an. Wie geht es dann weiter?
Bitte gib das Rad in ordnungsgemäßem und betriebssicherem Zustand an uns zurück. Wenn du das Kaufangebot nicht annimmst, wird das Rad innerhalb von 36 Werktagen nach Vertragsende bei dir abgeholt. In der Hauptsaison kann es auch etwas länger dauern.
Die Abholung erfolgt in den meisten Fällen durch ein von uns beauftragtes Unternehmen. In seltenen Fällen wird die Abholung durch deine:n Händler:in abgewickelt.
Du erhältst nach Leasingende alle Informationen, an wen und auf welchem Weg du das Fahrrad zurückgeben darfst.
Dies gilt nur für das Kaufangebot zum regulären Ende deines Leasingvertrags nach 36 Monaten.
Vertragsbeginn
Vertragsende
Werbeunterstützung
Wichtige Grundlagen
Was ist eine Gehaltsumwandlung?
Bei der Gehaltsumwandlung wird ein Teil deines Gehalts für ein Leasingobjekt (dein Dienstfahrrad) verwendet. Dieser Teil wird dir nicht als Gehalt ausgezahlt. Im Gegenzug kannst du das Dienstrad nutzen. Das wird als geldwerter Vorteil gesehen und muss versteuert werden. Für Diensträder gilt die 0,25 %‑Regel, was gegenüber der Dienstwagenregelung (1%‑Regel) ein Vorteil ist. Detaillierte Infos zur Gehaltsumwandlung findest du hier.
Welche Fahrräder sind bei JobRad® möglich?
Du hast die Wahl: Egal, ob Stadt- oder Tourenrad, Mountainbike oder Rennrad, Pedelec oder S‑Pedelec, Liege- oder Lastenrad, egal, von welchem Hersteller oder welcher Marke – jedes Rad kann ein Dienstrad sein.
Bitte beachte:
- Mindestpreis (einschließlich Leasingfähigem Zubehör): 749 € inkl. MwSt. pro Rad.
- Für JobRad® kommen alle neuen, ungebrauchten Räder in Frage, die per Definition ein Fahrrad oder E‑Mail sind.
- In Einzelfällen behalten wir uns eine individuelle Markenprüfung vor.
- Wenn es dein:e Arbeitgeber:in wünscht, wird die Auswahl eingeschränkt – zum Beispiel auf bestimmte Typen oder einen Maximalpreis.
Bietet jedes Fahrradgeschäft JobRad® an?
Noch nicht, aber die Anzahl steigt stetig. In Deutschland hast du die Auswahl aus über 7.200 JobRad®-Fachhändler:innen – kleinen, inhabergeführten Läden, großen Ketten ebenso wie Onlineshops.
Einen Fachhandel in deiner Nähe findest du bequem über unsere Karte.
Darf man ein Dienstrad von JobRad® auch privat nutzen?
Ja! Egal wann und wo: Du kannst dein geleastes Fahrrad nutzen wie du willst. Allerdings kann dein:e Arbeitgeber:in auf Wunsch Vorgaben machen.
Warum ist JobRad® günstiger als der Direktkauf?
Vor allem, weil Diensträder steuerlich gefördert werden!
Wie? Bei JobRad® per Gehaltsumwandlung wird ein Teil deines Gehaltsanspruchs in einen Sachbezug gewandelt. Dadurch verringert sich das zu versteuernde Einkommen für dich wie auch für deine:n Arbeitgeber:in. Der so entstehende geldwerte Vorteil ist zwar von dir zu versteuern – seit 2020 aber nur noch mit 0,25 % des Bruttolistenpreises.
Wie berechne ich meine persönliche Ersparnis?
Deine Raten und mögliche Ersparnis berechnest du ganz einfach mit Hilfe unseres JobRad®-Rechners.
Tipp: Du bist bereits im JobRad®-Portal deines Unternehmens angemeldet? Dann nutze den Rechner auf der dortigen Startseite: Hier sind die exakten Konditionen für deine Arbeitsstätte hinterlegt.
Kann ein Unternehmen Zuschüsse zum Dienstrad anbieten?
Natürlich! Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten:
- Monatlicher Zuschuss zur Nutzungsrate analog zu einem Job-Ticket: Wie hoch dieser Betrag ausfällt, entscheidet jedes Unternehmen selbst.
- Übernahme der Raten für die JobRad®-Vollkaskoversicherung, oder die gebuchten Services.
Es können auch mehrere Zuschüsse miteinander kombiniert werden. Ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand entsteht dadurch nicht.
Besonders attraktiv: Übernimmt dein:e Arbeitgeber:in die kompletten Kosten zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn, musst du den geldwerten Vorteil nicht versteuern. Alle Informationen zu JobRad® als Gehaltsextra findest du hier.
Was ist die Umwandlungsrate?
Die Umwandlungsrate ist der Betrag, um den sich dein monatliches Bruttogehalt reduziert – nicht zu verwechseln mit dem Nettobetrag, den du tatsächlich für das Leasing mit JobRad® zahlst. Sie setzt sich zusammen aus:
- der Nutzungsrate für das geleaste Bike – diese macht den größten Anteil aus
- der Rate für die JobRad®-Vollkaskoversicherung (falls nicht durch deine:n Arbeitgeber:in übernommen)
- der Rate für deine Services (falls gebucht und nicht durch deine:n Arbeitgeber:in übernommen).
Dein:e Arbeitgeber:in kann die Umwandlungsrate mit einem freiwilligen Zuschuss mindern.
Du möchtest die voraussichtliche Höhe deiner persönlichen Umwandlungsrate berechnen? Hier geht es zum JobRad®-Rechner.
Wenn ich die Umwandlungsrate mal 36 Monate nehme, zahle ich doch mehr als beim Direktkauf, oder?
Richtig – das sind aber nicht deine tatsächlichen Kosten. Der Vorteil des Dienstradleasings ist die steuerliche Förderung: Auf die Umwandlungsrate entfallen weder Steuern, noch Sozialversicherungsbeiträge, denn du zahlst sie aus dem Bruttoentgelt. Somit verringert sich das zu versteuernde Einkommen entsprechend. Möchtest du die Ersparnis gegenüber einem herkömmlichen Kauf berechnen, ist der tatsächliche Nettobetrag entscheidend. Dieser hängt von einer Reihe von Faktoren wie deinem Einkommen, deiner Steuerklasse etc. ab.
Tipps:
- Mit JobRad® per Gehaltsumwandlung kannst du gegenüber einem herkömmlichen Kauf bis zu 40 % sparen. Gibt dein:e Arbeitgeber:in einen Zuschuss oder übernimmt die Kosten für JobRad®-Vollkaskoversicherung oder deine Services, fährst du noch günstiger.
- Deine persönliche Ersparnis berechnest du einfach mit Hilfe unseres JobRad®-Rechners.
- Dein:e Arbeitgeber:in bietet JobRad® bereits an? Dann registriere dich im JobRad®-Portal deines Unternehmens und nutze den Rechner im Login-Bereich. Dort sind alle individuellen Parameter für dein Unternehmen bereits hinterlegt.
Für welche Beschäftigungsverhältnisse kommt JobRad® nicht in Frage?
Der Einzelleasingvertrag bei JobRad® hat stets eine Laufzeit von 36 Monaten. Deshalb eignet sich unser Dienstrad-Leasing nicht für alle Arbeitnehmer:innen – zum Beispiel, weil absehbar ist, dass man die Vertragslaufzeit nicht erfüllen kann.
Das ist beispielsweise der Fall für:
- Auszubildende
- Arbeitnehmer:innen in Probezeit
- befristet Beschäftigte
- Zeitarbeiter:innen
- Mini- und Midi-Jobber:innen
- Arbeitnehmer:innen, die Mindestlohn erhalten
- Arbeitnehmer:innen, die planen, in weniger als drei Jahren in den (Vor-)Ruhestand zu gehen, eine längere Elternzeit oder eine berufliche Auszeit zu nehmen.
Bei den oben genannten Punkten handelt es sich um Empfehlungen. Die Entscheidung, wer im Unternehmen zur Nutzung des JobRad®-Modells berechtigt ist, trifft immer der:die Arbeitgeber:in.
Wo finde ich Materialien oder Infos, mit denen ich meine:n Chef:in von JobRad® überzeugen kann?
Diensträder halten gesund, stärken die Mitarbeitendenbindung und geben dem Unternehmen ein gutes Image.
Auf der Seite „Bring JobRad® in dein Unternehmen“ stehen Informationen bereit, wie du deine:n Arbeitgeber:in überzeugst.
Frag gerne über unser Kontaktformular an!
Welche Aufgaben haben JobRad®-Bevollmächtigte?
Der oder die Bevollmächtigte ist Ansprechpartner:in für alle Fragen rund um JobRad® in einem Unternehmen. Bevollmächtigte verwalten im JobRad®-Portal die Bestellungen ihrer Kolleg:innen, prüfen sie und geben sie frei.
Du hast bereits ein Dienstrad mit JobRad® und deine Frage ist noch offen?
Dann logg dich in das JobRad®-Portal ein!
